INFOS VON A BIS Z
Infos von A bis Z
Die Anreise wird mit dem öffentlichen Verkehr empfohlen da es nur begrenzt Parkplätze hat.
Oder mit dem Velo wir haben einen Veloparkplatz eingerichtet. ( keine Ladestationen für E-Bikes)
Im Zentrum von Herisau befindet sich mehrere Bankomaten, sowie ein Postomat.
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Könnt ihr an das hc.6202ftka@gnitekram senden
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Am Appenzeller Kantonalturnfest 2026 werden durch den Veranstalter sowie durch beauftragte Dritte Fotos und Videos zu Zwecken der Dokumentation und Berichterstattung erstellt.
Die Aufnahmen können auf der Website des Appenzeller Kantonalturnfests 2026, in den offiziellen Social-Media-Kanälen des Turnfests sowie in der Berichterstattung durch Medien veröffentlicht werden.
Dabei werden in der Regel Übersichts- und Stimmungsaufnahmen verwendet, bei denen einzelne Personen nicht gezielt im Fokus stehen.
Einzelporträts, gezielte Nahaufnahmen oder Aufnahmen von Kindern erfolgen nur mit entsprechender Einwilligung der betroffenen Person bzw. der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Personen, die nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, können dies jederzeit dem OK oder den Fotograf:innen mitteilen. Entsprechende Aufnahmen werden nicht verwendet oder auf Wunsch entfernt.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website.
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Haftungsausschluss und Verhaltensregeln
Festmeile und Festzelter
Appenzeller Kantonalturnfest 2026 in Herisau
Der Aufenthalt in den Festzelten und der Festmeile/Areal erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen sowie für Sach- oder Personenschäden.
Für Diebstahl, Vandalismus und mutwillige Beschädigungen wird keine Haftung übernommen. Beschädigungen am Mobiliar und an der Infrastruktur der Festzelte werden den Verursachenden in Rechnung gestellt. Für mutwillige Beschädigungen wird ein pauschaler Mindestbetrag von CHF 1000.– erhoben. Weitergehende Kosten bleiben vorbehalten.
In den Festzelten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz sowie die Weisungen des Organisationskomitees und des Sicherheitsdienstes. Insbesondere sind folgende Verhaltensweisen untersagt:
- Diebstahl und unrechtmässige Aneignung von fremdem Eigentum
- Sachbeschädigung und Vandalismus
- Rauchverbot in den allen Festzelten
- Gewalt, Belästigung oder respektloses Verhalten
- Übermässige Störung des Festbetriebs
- Konsum oder Besitz von illegalen Substanzen
- Missachtung von Sicherheitsvorschriften und Fluchtwegen
Den Anweisungen von Sicherheitsdienst und Organisationspersonal ist jederzeit Folge zu leisten.
Bei Verstössen gegen diese Bestimmungen kann ein Verweis aus den Festzelten ausgesprochen werden. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
Mit dem Betreten der Festzelte anerkennen alle Besuchenden diese Bestimmungen.
Veranstalter: Trägerverein Appenzeller Kantonalturnfest-AKTF 2026
Haftungsausschluss und Platzordnung – Zeltplatz
Appenzeller Kantonalturnfest 2026 in Herisau
Die Benutzung des Zeltplatzes erfolgt auf eigene Verantwortung.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung
von persönlichen Gegenständen sowie für Sach- oder Personenschäden.
Für Diebstahl, Vandalismus und mutwillige Beschädigungen wird keine Haftung übernommen. Solche Vorfälle werden zur Anzeige gebracht und können straf- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Auf dem Zeltplatz gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz sowie die Weisungen des Organisationskomitees und des Sicherheitsdienstes.
Insbesondere sind folgende Verhaltensweisen untersagt:
- Diebstahl und unrechtmässige Aneignung von fremdem Eigentum
- Sachbeschädigung und Vandalismus
- Ruhestörung und übermässiger Lärm, insbesondere während der Nachtruhe
- Offenes Feuer ausserhalb der dafür vorgesehenen Bereiche
- Unsachgemässer Umgang mit Alkohol sowie Konsum oder Besitz von illegalen Substanzen
- Gewalt, Belästigung oder respektloses Verhalten gegenüber anderen
Den Anweisungen von Sicherheitsdienst und Organisationspersonal ist jederzeit Folge zu leisten.
Bei Verstössen gegen diese Bestimmungen kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
Mit dem Betreten des Zeltplatzes anerkennen alle Benutzenden diese Regelungen.
Veranstalter: Trägerverein Appenzeller Kantonalturnfest-AKTF 2026
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70L-Duffelbag aus PVC-Tarpaulin
Geräumige und widerstandsfähige Duffelbag (ca. 65 × 36 × 36 cm) aus strapazierfähigem PVC-Tarpaulin. Innen mit Reissverschlussfach und Netzinnentasche, aussen eine weitere Reissverschluss-Tasche im Deckel. Ideal für Sport, Reisen oder Outdoor – viel Platz, pflegeleicht und wetterfest.
Bestellbar nur über den STV- Contest
Alle teilnehmenden Turnerinnen und Turner, die im Portal „STV-Admin“ als turnende Erwachsene oder Jugendliche angemeldet sind und somit die Mitgliederkarte des STV haben, sind gemäss Reglement der Sportversicherungskasse (SVK) des STV gegen Haftpflicht Brillenschäden und Unfallzusatz versichert.
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